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Haftpflichversicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt für den Versicherten Schäden, die er einem Dritten zugefügt hat. Wenn der Haftpflichtversicherte, zum Beispiel aufgrund einer Unachtsamkeit, das Eigentum eines Menschen beschädigt hat, kommt die Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. Die Versicherung zahlt somit einen Schadensersatz.

Die Haftpflichtversicherung kommt selbstverständlich nicht für den Schaden auf, wenn es sich um eine mutwillige Beschädigung handelt. Die Haftpflichtversicherung zahlt unter anderem Miet-, Sach-, und Vermögensschäden, die unbeabsichtigt, also durch Fahrlässigkeit, durch den Versicherten entstanden sind. Dazu zählen auch Personenschäden, die beispielsweise durch einen Unfall hervorgerufen wurden. Allerdings kommt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden auf, die ein Hund oder ein anderes Tier verursacht hat. Das gleiche gilt für Wasserschäden. Für diesen Fall sind weitere Versicherungen abzuschließen.

Mit Vollendung des siebten Lebensjahres, werden auch Kinder für Schäden jeglicher Art, über die Eltern haftbar gemacht. Generell sind Kinder über die Haftpflicht der Erziehungsberechtigten mitversichert. Das gilt für alle Kinder, die nicht verheiratet sind und noch bei den Eltern leben. Auch während der Berufsausbildung, des Wehr- oder Zivildienstes, sind die Kinder über die Erziehungsberechtigten versichert.

In einzelnen Fällen können weitere Haftpflicht Versicherungen für Kinder abgeschlossen werden, die ein breiteres Spektrum der angebotenen Leistungen abdecken. Sollte der Haftpflichtversicherte aufgrund eines durch ihn verursachten Schadens vor Gericht verurteilt werden, übernimmt die Versicherung, in der Regel, auch die Kosten für die Verhandlung.

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Februar 23rd, 2009 by admin
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